NEU! Lernfahrten ab 17 Jahren

Lernfahrten ab 17 Jahren

Ab 2021 können 17-Jährige Lernfahrten mit Personenwagen machen, um länger begleitet Fahrerfahrung zu sammeln.

Ende 2018 beschloss der Bundesrat, dass unter 20-Jährige neu eine Lernphase von zwölf Monaten durlaufen müssen, bevor sie die praktische Autoprüfung machen dürfen. Damit wird die Verkehrssicherheit erhöht: 

Je mehr begleitete Lernfahrten vor der praktischen Prüfung stattfinden, desto kleiner ist danach das Unfallrisiko

Damit der Führerasuweis trotzdem mit 18 Jahren erworben werden kann, hat der Bundesrat das Alter für den Erwerb des Lernfahrausweises auf 17 Jahr gesenkt.

Übergangsbestimmung Ergänzung zur Neuregelung:

Personen mit Jahrgang 2003 können den Lernfahrausweis ab dem 1. Januar 2021 mit 17 Jahren erwerben. Erhalten sie den Lernfahrausweis noch im Jahr 2021, dürfen sie die Autoprüfung ab dem 18. Geburtstag ablegen, auch wenn sie den Lernfahrausweis noch nicht zwölf Monate besitzen.

Personen mit Jahrgang 2003, die den Lernfahrausweis erst 2022 oder später erwerben, müssen die zwölfmonatige Lernphase durchlaufen

 

 

Die Fahrschule im Seetal

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